Bambus-Textilien werden seit einigen Jahren auch in Deutschland mit steigender Nachfrage angeboten. Jedoch werden von einigen Herstellern falsche oder keine Textilkennzeichnung bei Bambus-Textilien angebracht, was in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen geführt hat. Die Kennzeichnung von Textilien wird in Deutschland durch das Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) geregelt.
Obwohl Bambus als schnell nachwachsender Rohstoff mit einer positiven CO2 – Bilanz, ein hohes Potenzial als Rohstoff für Textilien aufweist, gerät die Verwendung von Bambus als Zellstoff in Textilien, durch solche Machenschaftgen in Verruf.