Bambushecke zu hoch? Bundesgerichtshof prüft Nachbarstreit

Moso Riesenbambus

Einleitung: Wenn die Hecke in den Himmel wächst
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Kennen Sie den Streit: Die geliebte Hecke des Nachbarn spendet zwar Sichtschutz, nimmt Ihnen aber das Licht? Gerade in dicht bebauten Gebieten eskalieren Nachbarschaftsstreitigkeiten oft an der Frage: Wie hoch darf die Hecke sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 28. März 2025 (Az. V ZR 185/23) eine wichtige Grundsatzfrage im Nachbarrecht geklärt – und viele Hobbygärtner in Hessen (und potenziell anderen Bundesländern) überrascht. Das zentrale Ergebnis: Es gibt keine allgemeine, vom Gesetz unabhängige, maximale Wuchshöhe für Hecken!
Der Fall: Bambus auf der Aufschüttung

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Nachbarschaftsstreit in Hessen. Die Beklagte hatte auf einer bereits seit den 1960er-Jahren bestehenden Aufschüttung entlang der gemeinsamen Grenze einen schnellwachsenden Bambus gepflanzt. Dieser erreichte eine stolze Höhe von sechs bis sieben Metern.

Der Kläger verlangte den Rückschnitt des Bambus auf eine Höhe von maximal drei Metern, gestützt auf die teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, dass eine Hecke, die über eine bestimmte Höhe hinauswächst, ihren Charakter als „Hecke“ verliere und daher auf eine „normale“ Höhe zurückgeschnitten werden müsse.
Das klare Urteil des BGH: Die Hecke darf (fast) unbegrenzt hoch sein

Der BGH erteilte der sogenannten „Drei-Meter-Regel“ oder einer anderen willkürlich gesetzten Höchstgrenze eine klare Absage: Keine implizite Höhenbegrenzung: Der Begriff der „Hecke“ im Landesnachbarrecht enthält keine immanente Höhenbegrenzung. Entscheidend ist lediglich, dass die Anpflanzung einen geschlossenen Eindruck als Einheit vermittelt.
Gewaltenteilung gilt auch im Garten: Die Gerichte dürfen keine Höhenbegrenzung in ein Gesetz „hineinlesen“, das sie nicht vorsieht. Ist im Hessischen Nachbarrechtsgesetz (§ 39 NachbG HE) ab einem Grenzabstand von 0,75 Metern keine maximale Höhe mehr vorgeschrieben, so ist dies eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die die Gerichte zu respektieren haben.

Die Konsequenz für Hessen: Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz muss eine Hecke, die höher als zwei Meter ist, lediglich einen Mindestabstand von 0,75 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Eine Obergrenze für die Wuchshöhe ist nicht festgelegt.

Merke: Solange die Hecke den Mindestabstand (in Hessen 0,75 Meter für hohe Hecken) einhält, darf sie im Prinzip beliebig hoch wachsen.

Die Gretchenfrage: Wo wird gemessen?
Das Urteil klärte auch eine wichtige Detailfrage, die bei unebenen Grundstücken entscheidend ist: Wie wird die Höhe gemessen, wenn die Hecke auf einem höher gelegenen Grundstück (einer Aufschüttung) steht?

Der BGH entschied: Maßgeblich ist der Boden, aus dem die Pflanze austritt. Die zulässige Höhe wird grundsätzlich von der Stelle aus gemessen, an der die Hecke aus dem Boden des höher gelegenen Grundstücks wächst.
Warum? Eine Messung vom tiefer gelegenen Nachbargrundstück aus würde den Eigentümer des höheren Grundstücks unverhältnismäßig in seinen Rechten beschränken.

Ausnahme: Nur wenn die Erhöhung des Bodenniveaus im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung erfolgte, um die Abstandsvorschriften zu umgehen, wäre das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich. Im vorliegenden Fall war die Aufschüttung jedoch schon Jahrzehnte alt.

Der letzte Ausweg: Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis
Was aber, wenn die meterhohe Hecke dem Nachbarn tatsächlich das gesamte Licht nimmt?
Der BGH weist darauf hin, dass man sich in extremen Ausnahmefällen auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis berufen kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Beeinträchtigung durch die hohe Hecke ungewöhnlich schwer und nicht mehr hinzunehmend ist. Normale Beeinträchtigungen wie ein reduzierter Lichteinfall müssen hingenommen werden.

Fazit für Nachbarn und Gärtner
Dieses BGH-Urteil gibt Grundstückseigentümern, die Wert auf einen hohen, blickdichten Bewuchs legen, rechtliche Sicherheit. Es zwingt aber auch die Gesetzgeber der Bundesländer, klarere Regelungen zu treffen, wenn sie eine allgemeine Höhenbegrenzung wünschen.
Was bedeutet das für Sie?
In Hessen: Haben Sie den Mindestabstand von 0,75 m eingehalten, können Sie Ihre Hecke (Bambus eingeschlossen) in die Höhe wachsen lassen.

Andere Bundesländer: Prüfen Sie das jeweilige Landesnachbarrechtsgesetz. Einige Länder, wie z.B. Niedersachsen, haben explizite Höhenbegrenzungen.

Der beste Weg: Bleibt immer das Gespräch mit dem Nachbarn, bevor der Streit vor Gericht landet.
(Urteil vom 28. März 2025 – V ZR 185/23)

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